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Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat mit Beschluss vom 20. Juli 2009 entschieden, dass ein Wiederaufnahmeantrag eines Verurteilten insoweit zulässig ist, als er sich gegen die Verurteilung wegen Raubüberfällen und Nötigung wehrt.
Hier die neusten Erhöhungen:
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