Die Höhe bei Vollzeitkräften beträgt 100 Euro, Beschäftigte in Teilzeit bekommen einen entsprechenden Anteil. Drei Jahre lang wird die Zulage in vollem Umfang gezahlt, anschließend erfolgt eine Abschmelzung von jeweils einem Viertel jährlich, bis sie schließlich nach Ablauf des sechsten Jahres ganz entfällt.
Schwere Nebenwirkungen der Masern Impfung betreffen etwa 2 von 100 000 Geimpften. Etwa 100 von 100 000 Erkrankten sterben an Masern, etwa 3 000 bekommen eine Lungenentzündung. Vor Einführung der Impfungen gegen Masern zu Beginn der 1960er Jahre w.....
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